Jede Lieferung durch Automatenservice Rhein-Ruhr schließt diese Bedingungen ein. Sie sind Vertragsbestandteil.

Gegenstand des Unternehmens ist:

Aufstellung und Betrieb von Heiß-, Snack- und Kaltgetränkeautomaten.

Vertrieb von Verkaufsautomaten und Füllprodukten sowie Ersatzteile für Verkaufsautomaten.


Geltung:
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für Firmen, Kaufleute, Betriebsgemeinschaften und Einzelpersonen.

Angebot und Abschluss:
Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch Automatenservice Rhein-Ruhr unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß oder kurzfristig ausgeführt werden. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Außerdem gelten schriftliche Auftragsbestätigungen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verträge bei Beginn der Erfüllung unwiderruflich genehmigt sind.

Ausführung der Bestellung – Lieferfristen:
Die Auslieferung von bestellten Waren bzw. Verkaufsautomaten erfolgt durch Anlieferung von Automatenservice Rhein-Ruhr oder von beauftragten Dritten. Bei Beauftragung einer Spedition oder Paketdienst geht die Gefahr zu Lasten der Spedition. Kosten für Verpackung und Sonderwünsche des Kunden werden zu normalen Preisen in Rechnung gestellt. Abweichungen in der Bestellmenge gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung widersprochen wird.

 

Gewährleistungen:
Die Gewährleistungen für gewerblich genutzte Geräte, Ersatzteile und Service bei Kauf, Leasing, Miete oder sonstiger Überlassung beträgt max. 12 Monate. Voraussetzung hierfür ist die fachmännische Installation und die Benutzung der Geräte gem. Betriebsanleitung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind abnutzbare Ersatzteile, Filtereinsätze, Annahme von Falschgeld, Schäden durch Verkalkung, Fremdeinwirkungen und unsachgemäße Benutzung. Bei Mängelrügen steht Automatenservice Rhein-Ruhr die Behebung der Mängel gem. Herstellerangaben innerhalb von sieben Tagen zu. Die Gewährleistung für Gebrauchtgeräte wird bei Kauf, Vermietung oder sonstiger Überlassung gesondert festgelegt. 

Der Käufer hat die Ware sofort nach Empfang zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit dem Einverständnis von Automatenservice Rhein-Ruhr erfolgen. Mengenmäßige Beanstandungen sind sofort durch den Auslieferer feststellen und bescheinigen zu lassen. 

Volloperating:
Automatenservice Rhein-Ruhr betreibt beim Kunden Verkaufsautomaten in seinem Namen und auf eigene Rechnung zur Versorgung von Personen. Der Kunde sichert den Mitarbeitern der Firma Automatenservice Rhein-Ruhr zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu den Automaten zu, liefert Strom und Trinkwasser und regelt die Entsorgung auf seine Kosten. Automatenservice Rhein-Ruhr sichert dem Kunden die regelmäßige Bestückung, Reinigung und Wartung zu. Volloperating beinhaltet ein Vertragsverhältnis zwischen Kunde und der Firma Automatenservice Rhein-Ruhr. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, auch für Mietverträge. Die Auswahl der Automaten und die Preisgestaltung obliegt Automatenservice Rhein-Ruhr in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde sorgt für die Rückführung von pfandpflichtigem Leergut. Die Wartung von Automaten erfolgt nach den Betriebsanleitungen der Hersteller und den gesetzlichen Vorgaben und den Sicherheitsrichtlinien. 

Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Ware bleiben Eigentum von Automatenservice Rhein-Ruhr bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Käufer. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind Automatenservice Rhein-Ruhr sofort zu melden. Herausgabeanspruch, wie z. B. Zurückbehaltungsrechte, können nicht geltend gemacht werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer die Pflicht, den Kaufgegenstand in einen ordnungsgemäßen Zustand zu halten, erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen durchführen zu lassen und er trägt die Gefahr des Unterganges, der Abnutzung oder Beschädigung. 

Zahlung / Zahlungsverzug:
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von acht Tagen netto ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist Automatenservice Rhei-Ruhr berechtigt, übliche Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen.

Bundesdatenschutzgesetz:
Automatenservice Rhein-Ruhr ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer/Lieferant, gleich ob diese vom Käufer/Lieferant selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 

Erfüllungsort:
Erfüllungsort für Zahlungen an Automatenservice Rhein-Ruhr ist Dinslaken. Im Verhältnis zu Vollkaufleuten im Sinne des HGB ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Dinslaken. Im Übrigen gilt dies für Ansprüche, die gegen einen Vertragspartner geltend gemacht werden, der nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche von Automatenservice Rhein-Ruhr nicht bekannt ist.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.